Führerscheinregelung

Führerscheinregelung Sportbootführerschein auf den Balearen

WELCHER BOOTSFÜHRERSCHEIN IST FÜR MALLORCA BZW. DEN BALEAREN NOTWENDIG?

Für die ab dem 11. Januar 2015 in Kraft tretende Neuregelung (laut Verordnung des BOE vom 11. Oktober 2014) zur Führung von Sportbooten für Freizeit und Wassersport in Spanien ist Folgendes zu beachten:

DEFINITIONEN & ALLGEMEINES:

Sportboote für Freizeit und Wassersport sind auf 24 Meter, 300 Tonnen Tonnage GT und 12 Passagiere (ohne Besatzung) begrenzt. Für Boote mit mehr als 5 Meter Länge und für Segelboote mit einer Schiffslänge von über 6 Metern sowie einer Leistungskraft von über 15 PS ist in Spanien ein Bootsführerschein erforderlich.

Boote, die unterhalb dieser Kriterien liegen, dürfen zwar ohne Führerschein, aber nur unter Berücksichtigung vorgeschriebener Entfernungen zur Küste (siehe Detailansicht unten) gefahren werden.

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REGELUNG FÜR AUS DER EU STAMMENDE (ODER EINES IN DER U.G. BOE TABELLE AUFGEFÜHRTEN LANDES), NICHT IN SPANIEN RESIDENTE CHARTERGÄSTE:

  • Um ein Boot unter span. Flagge führen zu können, ist ein im Herkunftsland des Chartergastes ausgestellter Führerschein – unter Berücksichtigung der in der Tabelle aufgeführten Einschränkungen – notwendig. Andernfalls gelten die dem Führerschein zugrundelegenden Regelungen des Herkunftslandes. Beispiel: Ein deutscher Chartergast, der in Deutschland seinen deutschen Führerschein erworben hat, ist dazu befähigt spanisch geflaggte Boote in spanischen Gewässern zu führen, da in dem Fall das Ausstellungsland des Führerscheins und Heimatland des Führerscheininhabers übereinstimmen.
  • Chartergäste mit einem Führerschein aus einem anderen Land als dem des Herkunftslandes müssen nachweisen, dass diese entweder dort ansässig sind – oder der Führerschein während eines Aufenthaltes (z.B. Studium o.Ä.) erworben wurde. Beispiel: Hat ein deutscher Chartergast einen englischen Führerschein erworben, so muss der Chartergast nachweisen können, entweder in England resident zu sein oder zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs dort residiert zu haben (z.B. durch Studium o.ä).
  • Sofern das Boot in spanischen Gewässern, unter Flagge eines EU-Landes (nicht Spanien) gefahren wird, ist der im jeweiligen Herkunftsland ausgestellte, amtliche (Pflicht-) Bootsführerschein (unter Berücksichtigung der entsprechenden Einschränkungen) ausreichend. Sollte Nationalität und Führerschein NICHT mit der Flagge des Bootes übereinstimmen, gelten die Regelungen des Herkunftslandes des Gastes, bzw. des Führerscheines.

 

REGELUNG FÜR AUS DEM EUROPÄISCHEN AUSLAND STAMMENDE, IN SPANIEN RESIDENTE CHARTERGÄSTE:

In Spanien lebende, Nicht-Spanier (ausländischer Herkunft aus einem Land innerhalb der EU), die in Spanien resident gemeldet sind und ein Boot unter spanischer Flagge führen möchten, benötigen einen inländischen (spanischen) Bootsführerschein. (siehe unten: Neuregelungen für spanische Bootsführerscheine).

Alternativ besteht die Möglichkeit sich eine Lizenz/Befähigung vom Schifffahrtsamt des Herkunftslandes ausstellen/anerkennen zu lassen. Anerkannt werden Scheine die auf der u.g. BOE Tabelle aufgeführt sind.

REGELUNG FÜR SPANISCHE CHARTERGÄSTE MIT EINEM IM AUSLAND (NICHT SPANIEN) AUSGESTELLTEN FÜHRERSCHEIN:

Spanische Chartergäste müssen, sofern sie in Spanien resident gemeldet sind, über einen spanischen Führerschein verfügen, es sei denn, sie sind in einem anderen Land ansässig (auch hier gilt: das Land muss Teil der EU sein oder in der BOE Tabelle gelistet sein). Des Weiteren müssen span. Chartergäste über ein gültiges Dokument verfügen, aus welchem diese Residenz-Information hervorgeht (ID /Führerschein /Pass o.ä).

REGELUNG FÜR NICHT-EU CHARTERGÄSTE:

Von Nicht-EU Bürgern wird eine spezifische Zertifizierung zum Führen eines Bootes verlangt, die im jeweiligen Konsulat beantragt werden muss.

FUNKSCHEIN:

Sollte das Schiff zudem mit einem Funkgerät/ einer Sprechfunkanlage ausgestattet sein, so kann die Charteragentur individuell ein Sprechfunkzeugnis verlangen. Der Funkschein ist jedoch keine Pflicht.

JET SKI:

Auch Jetski-Fahrer müssen in Besitz eines entsprechenden Führerscheins sein. Ausreichend sind hier, unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte, die Führerscheine für Küstenfahrt. Es können ebenfalls explizit Jetski-Führerscheine erworben werden, die jedoch den gleichen Bedingungen wie o.g. entsprechen müssen. Eine Ausnahme besteht für die zeitbegrenzte Anmietung von Jetskigeräten, die ausschließlich in dafür vorgesehenen, festgelegten Zonen bewegt werden dürfen.

Hier finden Sie die Übersicht der in Spanien akzeptierten ausländischen Führerscheine: BOE TABELLE (Seiten 83094 bis 83097)

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Weitere Infos und das vollständige Dokument zur Neuregelung zum Führen von Sportbooten für Freizeit und Wassersport finden Sie hier  (Pág. 82997).

NEUREGELUNG FÜR SPANISCHE BOOTSFÜHRERSCHEINE:

In Spanien werden laut neuer Reform (Stand: Oktober 2014) die folgenden Führerscheinklassen unterschieden:

CAPITÁN DE YATE

Gültig für Sportboote bis 24m Länge.
Megayachten müssen mit einem professionellen, speziell für Megayachten qualifizierten Befähigungsschein geführt werden.
Valid for sport boats with a length of up to 24 ms (80 ft).

CAPITÁN DE YATE ALTE REGELUNG NEUE REGELUNG
Motoryacht Unbegrenzt 24 m (80 ft)
Segelyacht Unbegrenzt 24 m (80ft)
Entfernung zur Küste Unbegrenzt Unbegrenzt

PATRÓN DE YATE

Wurde auf 24m Länge erhöht und ist bis zu 150 Meilen vor der Küste gültig und daher jetzt unbegrenzt im Mittelmeer fahren darf.

PATRÓN DE YATE ALTE REGELUNG NEUE REGELUNG
Motoryacht 20 m (66ft) 24 m (80ft)
Segelyacht 20 m (66 ft) 24m (80 ft)
Entfernung zur Küste max. 60 NM max. 150 NM

PER

Erlaubt nun das Führen von Booten bis zu 15 Meter Länge (vorher 12 m), die sich bis zwölf Meilen vor der Küste und insbesondere innerhalb der Inselgruppen der Balearen bis hin zur iberischen Halbinsel bewegen.

Mit ergänzender Praxiserfahrung/Prüfung kann der Schein erweitert werden, wodurch Boote bis 24 m Länge innerhalb der Balearen bis zur iberischen Halbinsel geführt werden können.

PER ALTE REGELUNG NEUE REGELUNG
Motoryacht 12 m (40ft) 15 m (50ft)
Segelyacht 12 m (40 ft) 15 m (50 ft)
Entfernung zur Küste max. 12 NM innerhalb der Inseln & Balearen max. 12 NM innerhalb der Inseln & Balearen

PNB

Gültig für Sportboote bis zu 8m Länge, dies gilt sowohl für Segel- als auch für Motoryachten, die sich bis 5 Meilen vor der Küste bewegen.

PNB ALTE REGELUNG NEUE REGELUNG
Motoryacht 7,5 m (24 ft) 8 m (26 ft)
Segelyacht 8 m (26 ft) 8 m (26 ft)
Entfernung zur Küste max. 5 NM max. 5 NM

LICENCIA DE NAVEGACIÓN

Ersetzt den bisherigen „Titulín“ (dieser wird vollkommen abgeschafft), wodurch die Geschwindigkeitsbegrenzung abgeschafft wird und das Boot mit der für das Boot zugelassenen Maximalgeschwindigkeit ausgestattet werden kann.
Gültig für Boote bis zu 6m Länge, die sich 2 Seemeilen vor der Küste bewegen.
Nur Tagesfahrten erlaubt.

LICENCIA DE NAVEGACIÓN ALTE REGELUNG NEUE REGELUNG
Motoryacht 6 m (20 ft) 6 m (20 ft)
Segelyacht 6 m (20 ft) 6 m (20 ft)
Entfernung zur Küste Begrenzte Bereiche 2 NM

LICENSE FREE

Boote bis zu 5m Länge mit einer maximalen Leistung von 15PS können ohne Bootsführerschein geführt werden. Diese dürfen die Entfernung zum Heimathafen oder zur Küste (max. 2 Meilen) nicht überschreiten.
Nur Tagesfahrten erlaubt.

Auch für Segelboote bis 6 m Länge, die sich bis zu 2 Seemeilen vom Heimathafen oder vor der Küste bewegen, ist kein Führerschein erforderlich.
Nur Tagesfahrten erlaubt.

LICENSE FREE ALTE REGELUNG NEUE REGELUNG
Motoryacht 4 m (13 ft) 5 m (16 ft)
Segelyacht 5 m (16 ft) 6 m (20 ft)
Entfernung zur Küste Begrenzte Bereiche 2 NM

BISHERIGE SPAN. BEFÄHIGUNGSSCHEIN

Bereits erworbene Titel werden wie folgt ersetzt:

  • Capitán de Yate = Capitán de Yate mit Basisbefähigung
  • Patrón de yate = Patrón deYate mit Basisbefähigung
  • PER = PER mit Basisbefähigung
  • PNB = PNB mit Basisbefähigung

Zur Erweiterung seiner Befähigungsscheine werden zudem separat noch optional ergänzende Kurse angeboten.